1998, 14. Juli
Jörg Haider und der Kinderschänderring von Bad Goisern
Im Zuge der Prozesse um den Kinderschänderring von Bad Goisern läßt sich besonders gut die Methodik der Schwulenorganisationen aufzeigen.

Angeklagt und verurteilt wurden zB die beiden Aktivisten der Schwulenorganisation LAMBDA, Siegfried Zahler und DDr. Gerhard Grone, vormaliger Rechtsanwalt, die die sexuellen Vorlieben von Robert Haider, Vater von Jörg Haider für „Überredungskünste“ zum Wohlverhalten von Jörg Haiders Fraktion bei der Abstimmung über die Aufhebung des Kinderschänderparagraphen § 209 StGB im Nationalrat zu nützen versuchten.


Auszug aus dem Gerichtsprotokoll vom 14. Juli 1998

„Festgehalten wird, daß der Verteidiger des Erstangeklagten seinen Mandanten sohin neuerlich auffordert, sich endlich auf eine Verantwortung festzulegen bzw. seine Vermutungen konkret zu begründen und darzulegen.

Der Erstangeklagte gibt sohin an:

Es geht in Goisern ein Gerücht um, und zwar das Gerücht, daß Robert Haider homosexuell ist. Grone und ich haben hier auch nachgeforscht und die Buben nach der Reihe gefragt, ob sie Robert Haider kennen und haben sie auch gefragt, ob mit diesem irgendetwas war oder nicht usw. Thomas O[…] wurde bei der kontradiktorischen Vernehmung gefragt, ob er Robert Haider kennt, worauf er gesagt hat, „Nein, er kennt diesen Herrn nicht.". Er wohnt aber 70 m neben ihm und das in Goisern und ist dieser Robert Haider genauso bekannt, wie ein „Wilfried“ oder ein „Hubert von Goisern“.

Über Befragen, ob also aus dem Grund, weil ein Robert Haider in Goisern homosexuell ist, die ganzen Zeugen ihn (Zahler) belasten und nicht diesen:

Nein. Ich selbst war Mitglied beim Rechtskomitee "Lambda". Jörg Haider – ich habe das auch schriftlich zu Hause – hat versprochen, daß er am 29. November 1995 bei dieser Abstimmung hinsichtlich der Streichung des § 209 mitstimmt, und zwar mit Heide Schmidt usw. Damals wäre das normalerweise 90:92 ausgegangen, aber weil Haider dann für 16 Jahre plädiert hat, ist die Abstimmung 91 : 91 ausgegangen.

Er ist uns damals damit praktisch in den Rücken gefallen. Da habe ich gesagt, "Jetzt schauen wir einmal, wie das bei Robert Haider ist.", weil es weiß ganz Goisern, was mit ihm los ist, das ist kein Geheimnis. Danach habe ich gesagt, "Jetzt fragen wir einmal die Buben." – ich kenne ja genug – und haben wir dann geschaut, daß wir diese, die rund um Haider zu Hause sind, einmal erwischen. Wir haben sie dann nach der Reihe gefragt und haben auch Klaus P[…] gefragt, und am 24. April 1997 hat Pu[…] mir erzählt, daß Klaus P[…] von Robert Haider Geld erhält. Daraufhin habe ich gesagt, „O.k, ich schaue, daß ich Grone erwische. Dann nehmen wir das auf und dann haben wir eine andere Gesprächsbasis, wenn es das nächste Gespräch mit Haider gibt.“ Wir haben das nicht gemacht, daß wir ihn anzeigen oder so …“

Protokoll der Hauptverhandlung (1. Tag), Aktenzeichen 12 Vr 682/97, 12 Hv 20/98, 353, Gericht: Landesgericht Wels als Schöffengericht, Abt. 12,
Tag und Stunde des Beginnes der Hauptverhandlung: 14. 07. 1998, 08.40 Uhr,
Strafsache: gegen: a) Siegfried Z a h l e r ,
b) Thomas A. M a y r h u b er
wegen: §§ 207, 207 a, 208 u.a. StGB